Sachverständigenbüro

Christian Scheuren


Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

ZIS Sprengnetter Zert (S)

Leistungen und Honorare

Marktwerteinschätzung (Kurzgutachten)

Die Marktwerteinschätzung kann z. B. für den (Teil-)Verkauf Ihrer Immobilie oder für eine Vermögensübersicht herangezogen werden.

  • Umfassender Ortstermin mit Aufmaß der relevanten Flächen und Erhebung der wertrelevanten Faktoren
  • Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV
  • kurze Objekt- und Bilderdokumentation
  • Versand der Marktwerteinschätzung ca. 10 Werktage nach Ortstermin in digitaler Form
  • gedruckte Ausfertigung gegen Aufpreis möglich
  • ab 1.100,00 Euro


Hinweis gemäß §19 Umsatzsteuergesetz:

Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Verkehrswertermittlung nach §94 BauGB (gerichtsfestes Vollgutachten)

Das gerichtsfeste Vollgutachten ist in Erb- bzw. Nachlassangelegenheiten, Ehescheidungen oder zur Vorlage bei Behörden zu empfehlen.

  • Umfassender Ortstermin mit Aufmaß der relevanten Flächen und Erhebung der wertrelevanten Faktoren
  • Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV
  • umfassende Objekt- und Bilderdokumentation
  • Abfrage aus dem Alt- und Baulastenverzeichnis
  • Überprüfung Bauplanungsrecht und Erschließungssituation
  • Versand des Gutachtens ca. 15 Werktage nach Ortstermin in digitaler und gedruckter Form
  • weitere gedruckte Ausfertigungen gegen Aufpreis möglich
  • ab 1.700,00 Euro


Hinweis gemäß §19 Umsatzsteuergesetz:

Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Der Ablaufplan rund um Ihre Immobilienbewertung


Vor jedem Auftrag steht zunächst eine umfassende, in der Regel telefonische, Beratung zu Ihrer Anfrage und dem zu bewertenden Objekt.

Nachdem die grundlegenden Informationen aufgenommen und alle Fragen beantwortet wurden, erfolgt die Festlegung des Honorars.

Im Sinne einer transparenten  und unkomplizierten Auftragsabwicklung  erfolgt die Festlegung des Honorars pauschal  und wird vertraglich festgehalten.


Grundlage einer jeden Verkehrswertermittlung ist eine vollständige und umfassende Ortsbesichtigung. Den hierfür notwendigen Termin vereinbaren

wir gemeinsam im Rahmen des Beratungsgesprächs. Es sollte sichergestellt sein, dass alle Räume des zu bewertenden Objektes zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung zugänglich sind.


Folgende Unterlagen sollten, sofern vorhanden, bestenfalls bereits vor dem Ortstermin zur besseren Vorbereitung vorliegen:


  • Bauunterlagen (Baubeschreibung, Grundrisse und Ansichten, Flächenberechnungen)
  • aktueller Grundbuchauszug inklusive eventueller Eintragungsbewilligungen
  • Auskünfte aus dem Bau- und Altlastenverzeichnis
  • Aufstellung über durchgeführte Modernisierungen
  • Teilungserklärung und Aufteilungspläne (nur bei Wohnungs- und Teileigentum)
  • sonstige Unterlagen wie z.B. Energieausweis, Mietverträge, Vorgutachten, etc.


In den meisten Fällen kann ich Sie bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen unterstützen. Sprechen Sie mich hierzu gerne an.


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