Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
ZIS Sprengnetter Zert (S)
Die Marktwerteinschätzung kann z. B. für den (Teil-)Verkauf Ihrer Immobilie oder für eine Vermögensübersicht herangezogen werden.
Hinweis gemäß §19 Umsatzsteuergesetz:
Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Das gerichtsfeste Vollgutachten ist in Erb- bzw. Nachlassangelegenheiten, Ehescheidungen oder zur Vorlage bei Behörden zu empfehlen.
Hinweis gemäß §19 Umsatzsteuergesetz:
Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Vor jedem Auftrag steht zunächst eine umfassende, in der Regel telefonische, Beratung zu Ihrer Anfrage und dem zu bewertenden Objekt.
Nachdem die grundlegenden Informationen aufgenommen und alle Fragen beantwortet wurden, erfolgt die Festlegung des Honorars.
Im Sinne einer transparenten und unkomplizierten Auftragsabwicklung erfolgt die Festlegung des Honorars pauschal und wird vertraglich festgehalten.
Grundlage einer jeden Verkehrswertermittlung ist eine vollständige und umfassende Ortsbesichtigung. Den hierfür notwendigen Termin vereinbaren
wir gemeinsam im Rahmen des Beratungsgesprächs. Es sollte sichergestellt sein, dass alle Räume des zu bewertenden Objektes zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung zugänglich sind.
Folgende Unterlagen sollten, sofern vorhanden, bestenfalls bereits vor dem Ortstermin zur besseren Vorbereitung vorliegen:
In den meisten Fällen kann ich Sie bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen unterstützen. Sprechen Sie mich hierzu gerne an.